Satzung aus 1932

​​​​​ Gutes Neues Jahr 2024 an alle Fans unserer Musik und an alle Welt

Die erste Satzung

Im Jahr 1932 wurde die erste Satzung erarbeitet,

gültig für die „Musikgesellschaft Leibertingen“.

Zitate aus den Jahrbüchern:

 

§5      Jedes aktive Mitglied hat in den Proben unbedingt pünktlich zu erscheinen. Unentschuldigtes Ausbleiben wird mit 0,50 RM bestraft, welches der Musikkasse zufließt. Als Grund für Nichterscheinen gilt nur Krankheit oder dringende familiäre Verhältnisse. Diese sind tunlichst vor der Probe dem Vorstand oder dem Dirigenten mitzuteilen.

 

§6      Jedes aktive Mitglied hat an allen Musikaufführungen mitzuwirken. Wer ohne Grund böswillig wegbleibt, hat eine Strafe von 10,- RM zu entrichten. Falls weitere Kosten entstehen, müssen diese rücksichtslos ersetzt werden, wobei die Strafe nicht berücksichtigt wird.

 

§9      Ist ein Mitglied willens auszutreten, so hat er schriftlich eine halbjährliche Kündigung einzureichen.

 

 

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